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Duales Studium

Gerichtsvollzieher (LL.B.) (m/w/d)

Ausbildungsort: Amtsgericht in Wohnortnähe und bei Gerichtsvollziehern

Das Studium im Überblick

Das dreijährige Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) beginnt jeweils am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und verläuft in drei Abschnitten:

1. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studium I)

2. Jahr:
Praktische Ausbildung vor Ort bei Gerichten und Gerichtsvollziehern (Praxisjahr)

3. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studium II)

Die fest in das zweite Studienjahr integrierte Praxisphase eröffnet den Studierenden bereits frühe Einblicke und praktische Erfahrungen in ihrem späteren Beruf. Das Bestehen der einzelnen  Themenmodule sowie der Bachelorarbeit ist Voraussetzung für den Abschluss als „Bachelor of Laws“ (LL.B.).

GEHALT VON ANFANG AN
Von Beginn an werden die Studierenden zu Beamten auf Widerruf ernannt und sind finanziell abgesichert. Ein Beispiel: Unverheiratete Studierende erhalten ein monatliches Netto-Gehalt von ca. 1.285 Euro und Beihilfe im Krankheitsfall.

Das Studium an der Hochschule

Für Studierende bietet das Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) an der Hochschule für Rechtspflege optimale Bedingungen:

Vorlesungen in kleinen Gruppen ermöglichen einen engen Austausch zwischen Studierenden und Dozierenden. Alle Dozentinnen und Dozenten, die an der Hochschule unterrichten, verfügen über mehrjährige Praxiserfahrung und bilden sich für ihre Lehrtätigkeit regelmäßig fort.

Die Hochschule für Rechtspflege befindet sich in einem vollständig renovierten Flügel des Schwetzinger Schlosses. Hier verbinden sich historisches Ambiente und modernste Hörsaaltechnik zu einer angenehmen Lehr- und Lernatmosphäre. Die Stadt Schwetzingen mit 22.000 Einwohnern, nahe bei Mannheim und Heidelberg gelegen, bietet darüber hinaus alles, was zu einem Studentenleben gehört. Mit einer Vermieterkartei ist die Hochschule gerne bei der Wohnungsvermittlung behilflich.

ALLES WAS RECHT IST
Im Rahmen des Studiums stehen die Rechtsgebiete im Vordergrund, die den Arbeitsalltag einer Gerichtsvollzieherin / eines Gerichtsvollziehers prägen. Dazu gehören Vorlesungen zu den Bereichen

  • Zwangsvollstreckungsrecht mit den entsprechenden Dienstvorschriften,
  • Kostenrecht sowie
  • Arbeits- und Steuerrecht.

Hinzu kommt ein breites juristisches Fachwissen mit Vorlesungen

  • zum Bürgerlichen Recht mit Schwerpunkten im Vertragsrecht, Sachenrecht, Familien- und Erbrecht,
  • zum Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • zum Strafrecht und
  • zu den Grundlagen des Europa- und Verfassungsrechts.

Außerdem werden Themen und Inhalte vermittelt, die für die praktische Arbeit wichtig sind, wie

  • Betriebswirtschaftslehre,
  • Grundlagen der Kommunikation,
  • Interkulturelle Kompetenz sowie
  • Deeskalationstechniken und Grundlagen des Eigenschutzes.

Das Studium in der Praxis

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten eng mit den Gerichten zusammen. Um einen besseren Einblick in die Justiz zu bekommen und die Zusammenhänge kennenzulernen, beginnt das Praxisjahr daher bei den Amtsgerichten. Anschließend begleiten sie zukünftige Kolleginnen und Kollegen bei deren Arbeitsalltag. Dieser praktische Teil der Ausbildung verschafft den Studierenden einen guten Überblick – unterschiedliche Arbeitsweisen und Fachanwendungen sind eine gute Vorbereitung auf den späteren Berufseinstieg.

Das Studium als persönliche Wahl

Die Tätigkeit von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zielt darauf ab, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und mit Hilfe der einschlägigen Gesetze rechtlich zu bewerten. Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen und selbst klar und verständlich formulieren zu können. Darüber hinaus müssen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bei ihrer Arbeit in besonderem Maße auch die jeweilige soziale Situation der Schuldner erfassen und berücksichtigen. Daher sollten Sie gerne mit Menschen in verschiedenen Lebenslagen umgehen und über das notwendige Fingerspitzengefühl verfügen. Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem, dass Sie es verstehen, Ihren Standpunkt zu vertreten, ohne dabei die Interessen der Beteiligten außer Acht zu lassen – und auch in schwierigen Situation einen kühlen Kopf behalten. Wenn es Ihnen Freude macht, selbständig und flexibel – in gewisser Weise sogar unternehmerisch – zu denken und zu arbeiten, und Sie gerne Verantwortung übernehmen, ist das Studium zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) genau das Richtige für Sie.

EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

STUDIENBEGINN UND DAUER
Beginn des Studiums ist jedes Jahr der 1. September
Dauer: 3 Jahre

STUDIENORT
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule (Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Praxisjahr)
3. Jahr: Studium an der Hochschule (Studium II)

ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. EUR 1.285,– monatlich
und Beihilfe im Krankheitsfall

ABSCHLUSS
Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren. Den entsprechenden Link finden Sie innerhalb der Bewerbungsfirsten auf der Homepage des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Steckbrief
Qualifikation:
Fachhochschulreife
Ausbildungsbeginn:
2025
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Kontakt:

Amtsgericht
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

Ansprechpartner:
Sabine Fricker
Tel: 0751 806-1467

sabine.fricker@agravensburg.justiz.bwl.de
www.amtsgericht-ravensburg.de

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