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Duales Studium

Diplom-Rechtspfleger (FH) (m/w/d)

Ausbildungsort: Amtsgericht bzw. Staatsanwaltschaft in Wohnortnähe

Das Studium im Überblick

In drei Jahren zum Ziel: Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) / zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. der Außenstelle in Ulm und verläuft in drei Abschnitten:

1. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)

2. Jahr:
Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Praxisjahr)

3. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss

Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.

GEHALT VON ANFANG AN
Von Beginn an werden die Studierenden zu Beamten auf Widerruf ernannt und sind finanziell abgesichert. Ein Beispiel: unverheiratete Studierende erhalten ein monatliches Netto-Gehalt von ca. 1.285,- Euro und Beihilfe im Krankheitsfall.

Das Studium an der Hochschule

Von ihrem Studium zur Diplom-Rechtspflegerin / zum Diplom-Rechtspfleger können die Studierenden einiges erwarten. Die Dozentinnen und Dozenten, die an der Hochschule unterrichten, haben allesamt berufliche Erfahrungen gesammelt – als Richter, als Staatsanwälte, als Rechtspfleger. Alle hauptamtlichen Dozierenden werden didaktisch weitergebildet, viele von ihnen sind auch als Autorinnen und Autoren von Lehrbüchern oder wissenschaftlichen Publikationen tätig. Kleine Gruppen ermöglichen einen sehr engen Austausch zwischen Studierenden und Dozierenden.

ALLES WAS RECHT IST
Die Lerninhalte des Studiums entsprechen in weiten Teilen denen des Jurastudiums an Universitäten. Dazu zählen die Vorlesungen

  • zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das die wichtigsten Vorschriften zu Vertragsrecht, Familienrecht und Erbrecht enthält,
  • zur Zivilprozessordnung,
  • zum Handels- und Gesellschaftsrecht,
  • zum Strafrecht und
  • zu den Grundlagen des Europa- und Verfassungsrechts.

Darüber hinaus werden die Studierenden natürlich in den Rechtsgebieten unterrichtet, die später in besonderer Weise ihren Arbeitsalltag als Rechtspflegerin und Rechtspfleger bestimmen.
Dazu gehören beispielsweise die Vorlesungen im Bereich

  • der Zwangsvollstreckung und des Insolvenzrechts,
  • des Grundbuch- und Registerrechts,
  • des Strafvollstreckungsrechts und
  • des Kostenrechts.

Als Vorbereitung für eine Position mit Leitungsfunktion werden auch Kenntnisse in Justizmanagement und Betriebswirtschaftslehre vermittelt.

In einem vollständig renovierten Flügel des Schwetzinger Schlosses befindet sich die Hochschule für Rechtspflege. Hier verbinden sich historisches Ambiente und modernste Hörsaaltechnik. Die Stadt Schwetzingen mit 22.000 Einwohnern, nahe bei Mannheim und Heidelberg gelegen, bietet auch darüber hinaus alles, was zu einem Studentenleben gehört. Mit einer Vermieterkartei ist die Hochschule gerne bei der Wohnungsvermittlung behilflich. Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Rechtspfleger/innen wurde außerdem die Außenstelle der Hochschule für Rechtspflege in Ulm gegründet. So ist auch für Interessenten aus dem östlichen Landesteil ein ortsnahes Studium möglich.

Das Studium in der Praxis

In der Studienpraxis stehen die Abläufe an den Gerichten, Staatsanwaltschaften und evtl. auch in Justizvollzugseinrichtungen im Vordergrund. Hier werden die Studierenden von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen betreut. Dabei gilt es, in realen Fällen die Rechtsanwendung umzusetzen, Entscheidungen zu formulieren und den Umgang mit rechtssuchenden Bürgern zu erlernen. Während des gesamten Praxisjahres treffen sich wöchentlich außerdem feste Arbeitsgemeinschaften, um die praktische Ausbildung durch theoretische Grundlagen zu vertiefen.

Das Studium als persönliche Wahl

Grundsätzlich geht es in unterschiedlichen Bereichen immer wieder darum, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und rechtlich mit Hilfe der einschlägigen Gesetze zu bewerten.

Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, präzise zu erfassen und selbst klar und verständlich zu formulieren.

Jura ist zudem eine Wertungswissenschaft. Ob eine rechtliche Entscheidung richtig und gerecht ist, kann deshalb nicht mit naturwissenschaftlicher Eindeutigkeit festgestellt werden, sondern bedarf einer Abwägung verschiedener Argumente und Aspekte. Deshalb sollte es Ihnen Spaß machen zu argumentieren, sich mit anderen auszutauschen und am Ende mit Ihrer abschließenden Entscheidung Verantwortung zu übernehmen.

EINSTELLUNGSVORAUSSETZUNGEN
Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife

AUSBILDUNGSBEGINN UND DAUER
Beginn des Studiums ist jedes Jahr der 1. September
Dauer: 3 Jahre

Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss ist jedes Jahr i.d.R. der 15. Januar

STUDIENORT
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bzw. Außenstelle Ulm

AUSBILDUNGSVERLAUF
1. Jahr: Studium an der Hochschule (Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung (Praxisjahr)
3. Jahr: Studium an der Hochschule (Studium II)

ANWÄRTERBEZÜGE
Netto-Gehalt von ca. EUR 1.285,– monatlich
und Beihilfe im Krankheitsfall

ABSCHLUSS
Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren. Den entsprechenden Link finden Sie innerhalb der Bewerbungsfirsten auf der Homepage des jeweiligen Oberlandesgerichts.

Steckbrief
Qualifikation:
Fachhochschulreife
Ausbildungsbeginn:
2025
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Kontakt:

Amtsgericht
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

Ansprechpartner:
Sabine Fricker
Tel: 0751 806-1467

sabine.fricker@agravensburg.justiz.bwl.de
www.amtsgericht-ravensburg.de

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